Bus - Klasse D1

Sinnbild Omnibus weiß

Klasse D1

Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, die zur Beförderung von nicht mehr als 16 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind und deren Länge nicht mehr als 8 m beträgt (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).

Die Ausbildungsvorschriften hängen von bestimmten Voraussetzungen ab. Bitte wenden Sie sich an uns, wir werden Sie gerne ausführlich beraten.

Unterlagen:

  • Kopie des Personalausweises oder Reisepasses sowie vorhandenes Führerscheins
  • Führungszeugnis gemäß Bundeszentralregistergesetz
  • Ein biometrisches Lichtbild (35mm x 45mm)
  • Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung (nicht älter als 1 Jahr)
  • Zeugnis eines Augenarztes über das Sehvermögen (nicht älter als 2 Jahre)
  • Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe (entfällt beim Vorbesitz oder Neuerteilung, wenn Bewerber mindestens 9 Stunden zu je 45 Min. teilgenommen hat)

Mindestalter: 21 Jahre (18 Jahre*)

Vorbesitz: Kl. B

Einschluss: Keine

Befristung: 5 Jahre

Bemerkung: Bei Ersterteilung oder Verlängerung über das 50. Lebensjahr hinaus ein betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung (nicht älter als ein Jahr).