Kleinkraftrad - Klasse AM

Sinnbild Mofa weiß

Klasse AM

Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h und

  • einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder
  • einer maximalen Nenndauerleistung bis zu 4 kW im Falle von Elektromotoren

Fahrräder mit Hilfsmotor mit den gleichen Merkmalen – zusätzlich jedoch mit Tretkurbeln

Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge jeweils mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und

  • einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ (bei Fremdzündungsmotoren)
  • einer maximalen Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW (bei anderen Verbrennungsmotoren) oder
  • einer maximalen Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW (bei Elektromotoren)
  • bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen darf die Leermasse nicht mehr als 350 kg betragen, ohne Masse der Batterien im Falle von Elektrofahrzeugen.

Mindestalter: 16 Jahre

(*15 Jahre – ab dem 31.01.2020 ist in NRW in Kraft getreten. Achtung- die Regelung gilt nicht in allen Bundesländern)

Vorbesitz: Kein

Einschluss: Kein

Ausbildungsvorschriften

Theorie:

  • Grundstoff – 12 Doppelstunden (á 90 Minuten); 6 – beim Vorbesitz
  • Klassenspezifischer Stoff – 2 Doppelstunden (á 90 Minuten)

Theoretische Prüfung:

  • Ja

Praxis:

  • Grundausbildung – Anzahl der Fahrstunden ist von der Leistungsfähigkeit des Fahrschülers abhängig
  • Sonderfahrten: nicht vorgeschrieben

Praktische Prüfung:

  • Ja

Unterlagen:

  • Kopie des Personalausweises oder Reisepasses
  • Ein biometrisches Lichtbild (35mm x 45mm)
  • Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)
  • Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe