Trecker

Sinnbild Traktor weiß

Klasse T

Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit (bbH) von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhänger).

Mindestalter:

  • 16 Jahre (bei 40 km/h – bbH)
  • 18 Jahre (bei 60 km/h – bbH)

Vorbesitz: Kein

Einschluss: AM, L

Ausbildungsvorschriften

Theorie:

  • Grundstoff – 12 Doppelstunden (á 90 Minuten); 6 – beim Vorbesitz
  • Klassenspezifischer Stoff – 6 Doppelstunden (á 90 Minuten)

Theoretische Prüfung:

  • Ja

Praxis:

  • Grundausbildung – Anzahl der Fahrstunden ist von der Leistung abhängig
  • Sonderfahrten: nicht vorgeschrieben

Praktische Prüfung:

  • Ja

Unterlagen:

  • Kopie des Personalausweises oder Reisepasses
  • Ein biometrisches Lichtbild (35mm x 45mm)
  • Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)
  • Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe (entfällt beim Vorbesitz, wenn Bewerber mindestens 9 Stunden zu je 45 Min. teilgenommen hat)