LKW - Klasse C1E
Klasse C1E
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug
- der Klasse C1 und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen, sofern die zulässige Masse der Fahrzeugkombination 12000 kg nicht übersteigt,
- der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Masse von mehr als 3500 kg bestehen, sofern die zulässige Masse der Fahrzeugkombination 12000 kg nicht übersteigt
Die Ausbildungsvorschriften hängen von bestimmten Voraussetzungen ab. Bitte wenden Sie sich an uns, wir werden Sie gerne ausführlich beraten.
Unterlagen:
- Kopie des Personalausweises oder Reisepasses sowie vorhandenes Führerscheins
- Ein biometrisches Lichtbild (35mm x 45mm)
- Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung (nicht älter als 1 Jahr)
- Zeugnis eines Augenarztes über das Sehvermögen (nicht älter als 2 Jahre)
- Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe (entfällt beim Vorbesitz oder Neuerteilung, wenn Bewerber mindestens 9 Stunden zu je 45 Min. teilgenommen hat)
Mindestalter: 18 Jahre
Vorbesitz: C1
Einschluss: BE, D1E (wenn D1 vorhanden)
Befristung: 5 Jahre