Motorrad - Klasse A
Klasse A
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von mehr als 15 kW
Mindestalter:
- 24 Jahre – Direkteinstieg
- 20 Jahre – bei mindestens 2 Jahre Vorbesitz der Klasse A2
- 21 Jahre – dreirädrige Kraftfahrzeuge (Trikes)
Einschluss: AM, A1, A2
Ausbildungsvorschriften
Theorie:
- Grundstoff – 12 Doppelstunden (á 90 Minuten); 6 – beim Vorbesitz
- Klassenspezifischer Stoff – 4 Doppelstunden (á 90 Minuten)
Theorietische Prüfung:
- Ja
Praxis:
- Grundausbildung – Anzahl der Fahrstunden ist von der Leistungsfähigkeit des Fahrschülers abhängig
- Sonderfahrten: 5 Überland; 4 Autobahn;3 Nachtfahrten (á 45 Minuten)
Praktische Prüfung:
- Ja
Unterlagen:
- Kopie des Personalausweises oder Reisepasses sowie vorhandenes Führerscheins
- Ein biometrisches Lichtbild (35mm x 45mm)
- Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)
- Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe (entfällt beim Vorbesitz, wenn Bewerber mindestens 9 Stunden zu je 45 Min. teilgenommen hat)
Bemerkung: Nach zwei Jahren Vorbesitz A2 lediglich praktische Prüfung (Stufenerwerb).