Motorrad - Klasse A1
Klasse A1
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt und
dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennugsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW.
Mindestalter: 16 Jahre
Vorbesitz: Kein
Einschluss: AM
Ausbildungsvorschriften
Theorie:
- Grundstoff – 12 Doppelstunden (á 90 Minuten); 6 – beim Vorbesitz
- Klassenspezifischer Stoff – 4 Doppelstunden (á 90 Minuten)
Theoretische Prüfung:
- Ja
Praxis:
- Grundausbildung – Anzahl der Fahrstunden ist von der Leistungsfähigkeit des Fahrschülers abhängig
- Sonderfahrten: 5 Überland; 4 Autobahn; 3 Nachtfahrten (á 45 Minuten)
Praktische Prüfung:
- Ja
Unterlagen:
- Kopie des Personalausweises oder Reisepasses sowie vorhandenes Führerscheins
- Ein biometrisches Lichtbild (35mm x 45mm)
- Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)
- Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe (entfällt beim Vorbesitz, wenn Bewerber mindestens 9 Stunden zu je 45 Min. teilgenommen hat)