LKW - Klasse C
Klasse C
Kraftfahrzeuge (außer der Klassen A1, A2, A, D1 und D mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg und die zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse)
Die Ausbildungsvorschriften hängen von bestimmten Voraussetzungen ab. Bitte wenden Sie sich an uns, wir werden Sie gerne ausführlich beraten.
Unterlagen:
- Kopie des Personalausweises oder Reisepasses sowie vorhandenes Führerscheins
- Ein biometrisches Lichtbild (35mm x 45mm)
- Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung (nicht älter als 1 Jahr)
- Zeugnis eines Augenarztes über das Sehvermögen (nicht älter als 2 Jahre)
- Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe (entfällt beim Vorbesitz oder Neuerteilung, wenn Bewerber mindestens 9 Stunden zu je 45 Min. teilgenommen hat)
Mindestalter: 21 Jahre (18 Jahre*)
Vorbesitz: Kl. B
Einschluss: C1
Befristung: 5 Jahre