Trecker
Klasse T
Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit (bbH) von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhänger).
Mindestalter:
- 16 Jahre (bei 40 km/h – bbH)
- 18 Jahre (bei 60 km/h – bbH)
Vorbesitz: Kein
Einschluss: AM, L
Ausbildungsvorschriften
Theorie:
- Grundstoff – 12 Doppelstunden (á 90 Minuten); 6 – beim Vorbesitz
- Klassenspezifischer Stoff – 6 Doppelstunden (á 90 Minuten)
Theoretische Prüfung:
- Ja
Praxis:
- Grundausbildung – Anzahl der Fahrstunden ist von der Leistung abhängig
- Sonderfahrten: nicht vorgeschrieben
Praktische Prüfung:
- Ja
Unterlagen:
- Kopie des Personalausweises oder Reisepasses
- Ein biometrisches Lichtbild (35mm x 45mm)
- Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)
- Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe (entfällt beim Vorbesitz, wenn Bewerber mindestens 9 Stunden zu je 45 Min. teilgenommen hat)