Ab 2020 kann die Fahrerlaubnis der Klasse B mit der Schlüsselzahl 196 erteilt werden. Damit dürfen die Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm3, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kw, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 KW/kg nicht übersteigt, nur im Inland gefahren werden.

Voraussetzungen:

  • Mindestalter beträgt 25 Jahre
  • Teilnehmer besitzt die Fahrerlaubnis seit mindestens 5 Jahren
  • Eine erfolgreiche Teilnahme an einer Fahrerschulung  von mindestens 9 Unterrichtseinheiten von jeweils 90 min
  • Theorie: mind. 4 Unterrichtseinheiten zu je 90 Min
  • Praxis: mind. 5 Unterrichtseinheiten zu je 90 Min

Achtung: Eine erfolgreiche Teilnahme bedeutet, dass der Bewerber am Ende der Ausbildung seine Fähigkeiten und Verhaltensweisen zum Führen von Krafträdern unter Beweis stellen muss. Nur dann darf die Bescheinigung, über die erfolgreiche Teilnahme an der Fahrerschulung, ausgestellt werden. 

Bitte kontaktieren Sie uns, dann werden Sie ausführlich beraten!